Frauenhaus Boeblingen - Ein Anruf kann der erste Schritt sein (0 70 31) 81 10 80
Ihr Weg zu uns PDF Drucken

An das Frauen- und Kinderschutzhaus wenden sich Frauen,

  • die von Misshandlung bedroht und betroffen sind,
  • die von ihrem Mann / Freund geschlagen werden,
  • die von ihrem Mann / Freund psychisch unter Druck gesetzt werden,
  • die Informationen zum Thema Trennung und Scheidung suchen,

unabhängig von Einkommen, Nationalität oder Konfession.

In das Frauen- und Kinderschutzhaus können Frauen mit ihren Kindern (Jungen bis 12 Jahre), die Schutz und Unterkunft suchen, aufgenommen werden. Für den Aufenthalt im Frauenhaus fallen täglich Miet- und Betreuungskosten, die über einen Tagessatz finanziert werden, an. Diese Kosten werden in den meisten Fällen vom Jobcenter übernommen. Fragen zu Ihrer individuellen Situation beantwortet Ihnen gerne eine Mitarbeiterin.

In der Regel erfolgt die Aufnahme nach einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin während der Bürozeiten (Mo - Fr 9 bis 17 Uhr) unter der Nummer (0 70 31) 81 10 80. Näheres dazu können Sie unter Aufnahme lesen.

Für manche Frauen ist der Weg in das Frauenhaus nicht planbar, da beispielsweise in einer akuten Notsituation keine Zeit bis zum nächsten Werktag bleibt. Für diese Fälle ist eine Notaufnahme nachts und am Wochenende rund um die Uhr möglich.